Grenzzeugnis

   
Das Grenzzeugnis ist eine amtliche Bescheinigung ausschließlich für den Antragsteller, in welcher der örtliche Grenzverlauf bei festgestellten, also rechtssicheren, Grenzen  anhand des Katasternachweis und soweit vorhanden, durch vorgefundene Grenzzeichen angezeigt und ein Zeugnis über die Situation dem Antragssteller übergeben wird.
 
   
     


<< zurück